Betriebsgenehmigung: Bei Prüfung der Immissionen müssen auch benachbarte Betriebe berücksichtigt werden

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Hannover/Berlin. Die Betriebsgenehmigung für ein Unternehmen, das durch seine Tätigkeit die Luft belastet, kann rechtswidrig sein, wenn nicht geprüft wurde, ob die Immissionswerte unter der erlaubten Obergrenze liegen. Dabei müssen die Immissionen in der Nähe gelegener Betriebe mit einbezogen werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. Mai 2011 (AZ: 4 B 4463/10).

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