Eheschließung einer 16-Jährigen abgelehnt

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Saarbrücken/Berlin. Eine 16-jährige Deutsch-Türkin hat keine juristische Erlaubnis für eine Heirat mit ihrem Partner, einem 21-jährigen Türken, bekommen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken verwehrte der bereits verlobten Schülerin die Voraussetzungen für die Eheschließung nach deutschem Recht. Die Richter bestätigten in ihrem Beschluss vom 24. Mai 2007 (AZ: 6 UF 106/06) die Ansicht der Vorinstanz, wonach die minderjährige Antragstellerin aufgrund mangelnder persönlicher Reife die volle Tragweite des Heiratsentschlusses noch nicht habe erfassen können.

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