Bremen/Berlin. Der betreuende Elternteil kann allein entscheiden, wer das Kind vom Kindergarten, dem Hort oder der Schule abholen und zu sich begleiten darf. Dies auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 1. Juli 2008 (AZ: 4 UF 39/08) hervor.