Finger weg vom Sparbuch der Kinder!

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Coburg/Berlin. Bei Sparbüchern ist es meist entscheidend, wer das Geld anspart und einzahlt. Somit dürfen Eltern kein Geld ihrer Kinder abheben – wenn der Nachwuchs es beispielsweise zu Geburtstagen oder Weihnachten bekam. So hat das Landgericht Coburg mit Beschluss vom 31. Mai 2010 (AZ: 33 S 9/10) das Urteil eines Amtsgerichts bestätigt, in dem ein Vater verpflichtet wurde, seiner Tochter Geld zurückzuzahlen, das er von ihrem Sparbuch abgehoben hatte.

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