Abänderung von Altentscheidungen im Versorgungsausgleich sinnvoll

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Hannover/Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins weist darauf hin, dass es meist sinnvoll ist, Entscheidungen über den Versorgungsausgleich in das seit dem 1. September 2009 geltende neue Recht über den Versorgungsausgleich zu transferieren. Gerade Frauen bietet das neue Recht eine Chance, eine Abänderung vorzunehmen, die ihnen monatlich höhere Rentenleistungen sichert.

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