Frankfurt/Berlin (DAV). Nach einem Ehestreit kommt es vor, dass sich Familienmitglieder austauschen und das Verhalten der Beteiligten bewerten. Ein Betroffener hat keine Möglichkeit, solche Äußerungen oder Beleidigungen zu verbieten.
Im engsten Familienkreis gibt es eine besondere Äußerungsfreiheit, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main am 17. Januar 2019 (AZ: 16 W 54/18) fest. Dies gilt auch gegenüber dem Gericht, den Jugendämtern oder der Polizei. Andernfalls könnte man seine Rechte nicht richtig wahrnehmen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).