München/Berlin. Hausbesitzer dürfen sich nicht nur über eine ermäßigte Umsatzsteuer von sieben Prozent für die Wasserrechnung freuen, sondern dieser Steuersatz gilt auch für das Legen eines Hausanschlusses durch das Versorgungsunternehmen. Mit seinem Urteil vom 8. Oktober 2008 (AZ: V R 61/03) hatte der Bundesfinanzhof Klarheit geschaffen, wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.