Absetzbarkeit von Werbungskosten nur bei Erkennbarkeit der Vermietungsabsicht

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München/Berlin. Wer für eine leer stehende Wohnung gegenüber dem Finanzamt Werbungskosten geltend macht, muss dafür nachweisen, dass er die Wohnung vermieten und nicht verkaufen wollte. Der Wille zur Vermietung muss nach außen erkennbar sein, so der Bundesfinanzhof (BFH) am 28. Oktober 2008 (AZ: IX R 1/07).

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