Hofladen als Gewerbebetrieb

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München/Berlin. Wenn Landwirte ihre eigenen Erzeugnisse direkt auf dem Hof an die Verbraucher verkaufen, dann gilt für diese Hofläden im juristischen Sinne eine Besonderheit. Ein Hofladen gilt dann als Gewerbebetrieb, wenn in dem Laden nennenswert auch Fremdprodukte abgesetzt werden. Somit werden diese auch gewerbesteuerpflichtig. Dies geht aus ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. März 2009 (IV R 21/06) hervor.

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