München/Berlin. Auch Trabrennen, die ein gemeinnütziger Verein veranstaltet, können steuerpflichtig sein. Damit entschied sich der Bundesfinanzhof nicht nur gegen die Auffassung von Trabrennvereinen, sondern auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltungen. Pferderennen sind vor allem sportliche Veranstaltungen und damit ein beliebtes Freizeitvergnügen, heißt es in dem Urteil vom 22. April 2009 (AZ: I R 15/07).