Änderung im Schadensersatzrecht III.: Mehrwertsteuererstattung nur noch bei Nachweis
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Berlin. Die in Schadensersatzbeträgen enthaltene Mehrwertsteuer wird zukünftig nur noch dann erstattet, wenn sie auch tatsächlich bezahlt wurde. Dies ergibt sich aus dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz.