Berlin. Die Mehrwertsteuer muss bei einem Fahrzeugschaden eines sehr alten Autos auch dann gezahlt werden, wenn gar kein Ersatzauto gekauft, sondern auf Gutachtenbasis abgerechnet wird. So urteilte das Landgericht Wiesbaden vom 9. Dezember 2005 (AZ: - 9 S 12/05 -).