Dortmund/Berlin. Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Zum Streit kommt es regelmäßig über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat am 12. Oktober 2008 (AZ: 2 O 449/07) entschieden, dass ein bei einem schnellen Antritt anlässlich eines Badmintonspiels erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gilt.