Haftung bei Schäden durch Feuerwerkskörper

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Köln/Berlin. Wer Silvester mit Knallern und Böllern hantiert, ist für eventuelle Brandschäden des Feuerwerks auch mitverantwortlich. Dies gilt auch, wenn beispielsweise die eigenen volljährigen Kinder das Haus beaufsichtigen und einer ihrer Partygäste für Schaden sorgt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Februar 2000 (AZ: 11 U 126/99).

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