Haftung für unangeleinte Hunde

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Coburg/Berlin. Wenn man mit seinem Hund ohne Leine spazieren geht, kann es unter Umständen teuer werden. Bei Schäden muss der Hundehalter haften, entschied das Landgericht Coburg am 23. Juli 2010 (AZ: 13 O 37/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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