Berlin/Coburg. Hausrat ist nur dann von der Hausratversicherung gedeckt, wenn er sich in der Nähe des Hauses befindet. Wenn Gegenstände aus einer rund 5 km entfernten Garage entwendet werden, muss die Versicherung dafür nicht einstehen. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg vom 30. Juni 2009 (AZ: 23 O 369/09) hervor.