Hausratversicherung zahlt auch bei einem Wohnungswechsel

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Hamm/Berlin. Eine Hausratversicherung muss auch dann Hausratsgegenstände ersetzen, wenn sich diese aufgrund eines Wohnungswechsels weder in der alten noch in der neuen Wohnung befunden haben. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. September 2007 (AZ: 20 U 54/07).

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