Coburg/Berlin. Wer sich zum Training in ein professionelles Fitness-Studio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden, entschied das Landgericht Coburg am 3. Februar 2009 (AZ: 23 U 249/06).