Koblenz/Berlin. Nicht für jeden Sturz über einen Pflasterstein bekommt man Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Koblenz am 28. April 2008 (AZ: 12 S 39/08) entschieden. Gewisse Unebenheiten sind hinzunehmen, dies betrifft vor allen Dingen auch Parkplätze.