Keine Haftung bei Sturz von Fahrgast in öffentlichem Bus

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Frankfurt a. M./Berlin. Für den Sturz eines Bus-Fahrgastes nach einer Vollbremsung muss die betroffene Verkehrsgesellschaft nicht haften. Die Klage eines Fahrgastes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2007 (Az: 30 AC 30480/06-25).

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