Köln/Berlin. Eine Krankenkasse muss nicht die Kosten für die künstliche Befruchtung mit einer fremden befruchteten Eizelle tragen. Zum einen ist ein solcher Eingriff in Deutschland verboten und zum anderen wird durch die Behandlung die eigentliche Erkrankung der Frau, keine Eizellen bilden zu können, nicht beeinflusst. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Köln vom 4. Juli 2007 (AZ: 23 O 347/06).