Karlsruhe/Berlin. Wer längere Zeit arbeitslos ist, bekommt häufig zusätzliche Probleme, wenn eine private Krankentagegeldversicherung unterhält. Denn die Versicherer sehen in ihren Bedingungen vor, dass die Versicherungsfähigkeit entfällt, wenn man nicht mehr in einem festen Anstellungsverhältnis steht, also arbeitslos ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2008 (IV ZR 219/06) hervor.