Landwirt haftet für entlaufene Tiere

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Berlin. Ein Landwirt muss einen Teil der Unfallschäden bezahlen, die seine entlaufenen Tiere anrichten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. September 2005 (AZ - 9 W 45/05 -) hervor.

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