Berlin. Mit der Anerkennung des Anspruchs eines Versicherungsnehmers hat ein Lebensversicherer nur wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung am 10. Juni 2009 die Klärung einer Frage verhindert, die für viele Versicherte wesentlich gewesen wäre. Es ging dabei um die Frage, wann der Anspruch auf Neuberechnung des Rückkaufwertes einer gekündigten Kapitallebensversicherung verjährt.