Karlsruhe/Berlin. Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und ihn vor den mit einem Ausritt verbundenen erheblichen Gefahren zu bewahren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 22. Oktober 2008 (AZ: 9 U 75/07) einer minderjährigen Reiterin ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,00 € zugesprochen.