Anspruch auf Nachzahlung verjährt in fünf Jahren

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Berlin. Wer seine Lebensversicherung früher zurück gibt, musste in der Vergangenheit immer hohe Abschläge beim ausgezahlten Rückkaufswert in Kauf nehmen. In früheren Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass die von den Lebensversicherungen verwendeten Klauseln zur Berechnung des Rückkaufwerts unwirksam sind. Den Versicherten wurde ein Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert zugebilligt. Daher hatten zahlreiche Versicherungsnehmer noch einen Anspruch auf einen Nachschlag zu dem Rückkaufswert. Streitig zwischen den Versicherungsnehmern und Lebensversicherungsgesellschaften war noch, wie lange dieser Nachschlag noch in Anspruch genommen werden kann, d. h. wann dieser verjährt.

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