Mehr Geld nach Kündigung fondsgebundener Lebensversicherungen

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Berlin/Karlsruhe. Wer seine Kapital-Lebensversicherung nach wenigen Jahren kündigt, reibt sich häufig die Augen, wenn er keinen oder nur einen sehr geringen Rückkaufswert ausbezahlt erhält. Hier hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinen Grundsatzentscheidungen vom 12. Oktober 2005 die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt.

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