Berlin. Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ. 58 S 142/06).