Karlsruhe/Berlin. Entstehen in einem Auto Brandschäden durch den Versuch die Scheiben mithilfe eines Heizlüfters zu enteisen, muss die Privathaftpflichtversicherung hierfür aufkommen. So entschied der Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2006 (AZ: IV ZR 120/05).