Regenrinne und Wohngebäudeversicherung

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Coburg/Berlin. Der Bruch eines Regenabflussrohres wird von einer Wohngebäudeversicherung nicht erfasst. So wies das Gericht die Klage zweier Versicherungsnehmer auf Kostenerstattung für den Bruch eines Regenabflussrohres gegen ihren Versicherer ab, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 16. März 2010 (AZ: 23 O 786/09) mitteilt.

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