Schlägerei nach Unfall - Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen

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Saarbrücken. Wenn sich nach einem Unfall die Kontrahenten in die Haare geraten und es zu Handgreiflichkeiten kommt, muss die Verkehrs-Haftpflichtversichrung nicht für eventuelle Verletzungen zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.

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