Hof/Berlin. Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte einen Wagen auch zu gegenüber dem Normaltarif erhöhten Kosten mieten, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hof vom 4. September 2006 (AZ. 14 C 1695/05).