München/Berlin. Will sich ein gesetzlich versicherter Patient privatärztlich behandeln lassen, muss er vor Beginn der Behandlung in der Honorarvereinbarung schriftlich bestätigen, dass er auf eigene Kosten behandelt werden möchte. So entschied das Amtsgericht München am 28. April 2010 (AZ: 163 C 34297/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet.