Berlin. Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Dieses ergeht aus dem Urteil des Amtsgericht Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ. – 5 C 545/05).