Vorsicht bei Hausarzttarifen

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Karlsruhe/Berlin. Privat Krankenversicherte haben mittlerweile die Auswahl unter verschiedensten Tarifen. Im allgemeinen Sprachgebrauch als Hausarzttarif bezeichnete Tarife machen aber in der Praxis Probleme. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 18. Februar 2009, AZ: IV ZR 11/07, über einen Tarif zu entscheiden, der vorsah, dass eine 100%-ige Erstattung der angefallenen Behandlungskosten nur erfolgt, wenn für die Behandlung ein Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, ein Facharzt für Gynäkologie, für Augenheilkunde, für Kinder- und Jugendmedizin oder ein Not- oder Bereitschaftsarzt in Anspruch genommen wird bzw. diese eine Überweisung an einen anderen Facharzt vorgenommen haben.

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