Wunderkerzen am Weihnachtsbaum: Versicherungsschutz entfällt

Hits: 6962

Offenburg/Berlin. Wer an seinem Weihnachtsbaum Wunderkerzen anzündet, verliert bei einem daraus entstehenden Brand seinen Versicherungsschutz gegenüber der Hausratversicherung. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Offenburg vom 17. Oktober 2002 (AZ: 2 O 197/02).

Register to read more...