Ausweichmanöver geht schief: Versicherung muss zahlen

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Berlin. Wer vor einem Reh auf der Fahrbahn ausweicht und dabei von der Straßen abkommt, bekommt den Schaden ersetzt. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am 21. Dezember 2005 entschied (Az.: 2-23 O 301/05), muss der Autofahrer in diesem Fall auch nicht den Unfall bei der Polizei anzeigen.

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