private Versicherung abzuschließen, nicht nachkommen, können trotzdem Beihilfe beanspruchen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 28. Oktober 2010 (AZ: 10 S 2821/09) in einem Musterverfahren entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.