Coburg/Berlin. Wer verreist, sollte prüfen, für welchen Zeitraum er im Ausland krankenversichert ist. Viele Auslands- bzw. Reisekrankenversicherungen decken nur einen Auslandsurlaub von sechs Wochen ab. Wird der Reisende allerdings während dieser sechs Wochen krank, muss die Auslandskrankenversicherung auch die entstehenden Kosten über die sechs Wochen hinaus erstatten, solange der Reisende nicht transportfähig ist. So entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil vom 08. Mai 2008 (AZ: 32 S 11/08).