Duisburg/Berlin. Betankt der Beifahrer einen PKW während der Toilettenpause des Autobesitzers versehentlich mit Benzin statt Diesel, wird der Schaden nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. So urteilte das Landgericht Duisburg (AZ: 11 O 105/05) am 5. Juli 2007.