Beweis eines Wildunfalls bei einer Vollkaskoversicherung

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Hamm/Berlin. Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solch komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bleibt der Halter auf den Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ: 20 U 134/07) hervor.

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