Neustadt/Berlin. Erleidet ein Polizeibeamter im Dienst, etwa bei einem Einsatz im Wald, einen Zeckenbiss, kann ein Dienstunfall vorliegen. Es muss aber sicher feststehen, dass dies während der Dienstzeit geschah. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 19. Juli 2010 (AZ: 6 K 542/10.NW).