Frankfurt/Berlin. Ein Arbeitgeber kann eine Mitarbeiterin in Elternzeit nicht anweisen, zwei Tage pro Woche in der in London ansässigen Konzernzentrale zu arbeiten. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht am 15. Februar 2011 (AZ: 13 SaGa 1934/10) im einstweiligen Verfügungsverfahren, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.