Gammelfleisch kann zu Kündigung führen

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Berlin. Wenn Mitarbeiter eigenmächtig Gammelfleisch verwenden, riskieren sie ihre Kündigung. Diese kann durchaus fristlos sein, wenn ein gravierender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorliegt. Dieser Verstoß muss - wie beim Gammelfleisch-Skandal - erhebliche Folgen für die Gesundheit von Kunden und die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers nach sich ziehen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Hessen vom 27. April 2006 (AZ - 5 Sa 1710/05 -).

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