Keine Kündigung wegen eines Fahrverbots aufgrund Alkoholmissbrauchs

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Iserlohn/Berlin. Erhält ein als Fahrer angestellter Arbeitnehmer aufgrund Alkoholmissbrauchs ein Fahrverbot, kann ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden. Selbst wenn bereits eine Abmahnung erfolgt ist, sind immer noch die einzelnen Umstände zu berücksichtigen. Ein dreimonatiges Fahrverbot eines 23 Jahre lang Beschäftigten rechtfertigt keine Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Iserlohn am 5. November 2008 (AZ: 1 Ca 1594/08).

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