Krankheitsbedingte Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

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Berlin. Einer krankheitsbedingten Kündigung sind enge Grenzen gesetzt. Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer wegen häufiger Fehlzeiten nur dann entlassen, wenn objektive Tatsachen dafür vorliegen, dass auch zukünftig mit Krankheiten im bisherigen Umfang zu rechnen ist. Dies ergeht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 12. April 2006 (AZ. – 10 Sa 977/05).

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