Kündigung eines Busfahrers

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Erfurt/Berlin. Wird die in einem öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein erteilte „betriebliche Fahrerlaubnis“ durch den Betriebsleiter entzogen, rechtfertigt dies keine Kündigung, weder eine fristlose noch eine ordentliche. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05. Juni 2008 (AZ: 2 AZR 984/06) hervor.

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