Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit

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Naumburg/Berlin. Wer einem Arbeitnehmer wegen dessen Alkoholabhängigkeit kündigen will, muss alle Regeln beachten, die bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten. Daraus ergibt sich unter anderem, dass eine fristlose Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich ist. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Naumburg vom 6. September 2007 (AZ: 1 Ca 956/07) hervor.

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