Berlin. Schmerzensgeld wegen Mobbings kann man nur bekommen, wenn die Vorwürfe detailliert geschildert werden. Pauschale und wenig schlüssige Ausführungen reichen nicht, um dem Arbeitgeber tatsächlich ein Mobbingverhalten nachweisen zu können. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2007 hervor (AZ: 9 Sa 935/06).