Müllmann behält Sperrmüll: Keine Kündigung

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Mannheim/Berlin. Nimmt der Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens einen Gegenstand aus dem Sperrmüll an sich, so rechtfertigt dies keine Kündigung. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 30. Juli 2009 (AZ: 15 Ca 278/08) hervor.

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